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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich - Allgemeines
  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die mit dem Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Bei Bestellung gelten unsere AGBs als anerkannt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 Abs.1 BGB.
II. Angebot und Annahme

Wir werden dem Kunden anhand der von ihm gemachten Vorgaben einen unverbindlichen Kostenvoranschlag übersenden. Erst die unterzeichnete Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen bzw. die Annahme - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen zu dem Angebot an den Kunden, ist darin ein neues Angebot zu sehen.


III. Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung und Rechnung
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk", EXW Incoterms 2020. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Preisänderungen durch uns erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch uns sind ausschließlich Änderungen der Kosten für Farbmittel, Additive und Polymere zu berücksichtigen, die für unsere Preisermittlung maßgeblich sind. Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung per E-Mail an den Kunden wirksam, die mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten als bewirkt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB) fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, beliefern wir Neukunden nur gegen Vorkasse.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Gegenansprüchen nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis bzw. Auftrag beruht.
  6. Forderungen uns gegenüber dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. Soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden haben, sind wir berechtigt, diese an Dritte abzutreten.
  7. Wir sind berechtigt, Kunden eine elektronische Rechnung zu übermitteln. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnung ausdrücklich zu. Sollte der Kunde in Abweichung von dieser Regelung auf die Übersendung von Rechnungen in Papierform bestehen, werden wir für jede Rechnung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 € fakturieren.
IV. Liefertermine
  1. Bestimmte Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart. Angegebene Lieferzeiten dienen nur zur Orientierung. Sofern im Einzelfall ein bestimmter Liefertermin vereinbart ist, setzt der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden vorzulegender Informationen, Unterlagen, Beistellungen und Freigaben voraus.
  2. Die Einhaltung von Terminen und Fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft nachweisen können.
  3. Sollte sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf, Wegfall der Bezugsquellen, Embargo, Rohstoff- und Energiemangel, behördlicher Anordnung oder aus einem anderen, nicht von uns zu vertretenden Grund verzögern, wird der Kunde unverzüglich schriftlich informiert. Die Lieferzeit verlängert sich in diesem Fall um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit es für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung ist. Sofern das Hindernis nicht bloß vorübergehender Natur ist und es nicht durch uns zumutbare Aufwendungen gelingt, das Hindernis innerhalb von vier Wochen zu beseitigen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert und die eventuell bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden für den Fall der Lieferstörung aufgrund eines von uns zu vertretenden Umstandes bleibt unberührt.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
  5. Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, ist der Kunde berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden von 0,5 % des Warenwertes bezogen auf die verspätete Lieferung pro vollendete Woche, höchstens jedoch 10 % des Warenwertes, zu verlangen. Dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist ausgeschlossen.
V. Lieferung
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk", EXW Incoterms 2020 vereinbart.
  2. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt ebenfalls der Kunde.
  3. Werden die Produkte auf Verlangen des Kunden an einen von diesem benannten Bestimmungsort versandt, geht die Transportgefahr auch bei Lieferung „frachtfrei" in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Produkte dem Spediteur, dem Frachtführer oder der Bahn übergeben. Dies gilt auch bei Mehr- oder Minderlieferungen i.S.v. Ziff. 4.
  4. Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen für den Kunden zumutbar ist. Zu berücksichtigen sind insbesondere bei uns vorliegende produktionstechnische Zwänge. Als branchenüblich und damit zumutbar gilt, solange der Kunde nicht besondere Umstände des Einzelfalls nachweist, die eine andere Beurteilung rechtfertigen, eine Mehr- oder Minderlieferung von 5 %. Trotz Mehr-/Minderlieferung liegt eine ordnungsgemäße Erfüllung vor. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
VI. Gewährleistung
  1. Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir - unter Ausschluss weiterer Ansprüche - jedoch vorbehaltlich des Abschnitts VII „Haftung" dieser Bedingungen - Gewähr wie folgt:
  • Der Käufer hat die empfangenen Produkte unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig zu untersuchen. Die Untersuchung ist im Hinblick auf die Eignung der Produkte für den vorgesehenen Einsatz durchzuführen.
  • Mängelrügen haben stets in schriftlicher Form zu erfolgen.
  • Alle diejenigen Teile der empfangenen Produkte sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstands als mangelhaft herausstellen.
  • Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat sich der Kunde mit uns abzustimmen und uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls werden wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen frei. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden, hat der Kunde das Recht - wobei er uns unverzüglich verständigen muss - den Mangel selbst oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen und von uns Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  • Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserungen oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels ergebnislos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden nur das Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

 2. Keine Gewähr übernehmen wir in den folgenden Fällen:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung unserer Produkte durch den Kunden oder Dritte,
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, physikalische und elektrische Einflüsse - sofern wir diese nicht zu vertreten haben.

3. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt, wenn ohne vorherige schriftliche Zustimmung Veränderungen am Liefergegenstand vorgenommen werden.
4. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die gelieferten Produkte in den von dem Kunden gewählten Applikationen einsetzbar sind und die Spezifikationen der Kundenapplikation einhalten. Der Kunde ist somit selbst für die Einsetzbarkeit des gelieferten Produktes in seine Applikation verantwortlich.


VII. Haftung
  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung durch uns, unsere Angestellten oder unsere Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  3. Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren binnen einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese verjähren im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen.
VIII. Produktberatung

Wir bieten an, den Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten über Einsatz, Verarbeitung und Anwendung der gelieferten Produkte zu beraten und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Diese Unterstützung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung und entbindet den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.


IX. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufenden Rechnungen aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung so lange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung – wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens – fortbesteht.
  2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von fremden Sachen erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis unserer Produkte zu dem der vom Kunden eingebrachten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung entspricht. Eine Be- oder Verarbeitung der Produkte gilt als in unserem Auftrag vorgenommen.
  3. Erwirbt der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltswaren zum Wert der neuen Sache ein.
  4. Der Kunde darf bis auf Widerruf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Produkte im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterveräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Kunde unsere Produkte oder seine Waren, in denen unsere Produkte eingebaut sind, seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so verpflichtet sich der Kunde, mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend dieser Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, gegenüber seinem Kunden die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen auszuhändigen.
  5. Bei Zahlungsverzug, sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist dieser auf unser Verlangen verpflichtet, sämtliche Gegenstände, an denen wir Miteigentum haben, unverzüglich auf seine Kosten an uns herauszugeben.
  6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um insgesamt mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl erklären.

X. Marken und Schutzrechte
  1. Es ist unzulässig, anstelle unserer Erzeugnisse unter Hinweis auf unsere Erzeugnisse Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern sowie in Preislisten und ähnlichen Geschäftspapieren unsere Produktbezeichnungen, gleichgültig ob geschützt oder nicht, mit dem Wort „Ersatz" in Verbindung zu bringen oder den Bezeichnungen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen.
  2. Es ist ferner unzulässig, bei der Verwendung unserer Erzeugnisse für Fabrikationszwecke oder bei der Weiterverarbeitung unsere Produktbezeichnungen, insbesondere unsere Marken, auf solcher Ware oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen Drucksachen- und Werbematerialien ohne unsere vorherige Zustimmung insbesondere als Bestandteilsangabe zu verwenden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einer Marke ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieser Marke für daraus hergestellte Produkte anzusehen.
  3. Durch den Abschluss eines Vertrages zwischen uns und dem Kunden verzichten wir in keiner Weise auf uns zustehende Zeichen- und/oder Schutzrechte gleich welcher Art. Sämtliche Muster und Konstruktionspläne gleich welcher Art, die dem Kunden zugehen, bleiben in unserem geistigen Eigentum.
XI. Geheimhaltung
  1. Der Kunde wird alle technischen und kaufmännische Informationen sowie Muster und sonstige Gegenstände, die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag von uns, gleich ob in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Form erhält, (nachfolgend „Informationen") nicht an Dritte weitergeben, sie wie eigene Betriebsgeheimnisse vor dem Zugriff Dritter schützen und sie für keine anderen Zwecke als die Durchführung dieses Vertrags verwenden. Insbesondere wird er die Informationen nicht für die Herstellung von Produkten für Dritte oder die Anmeldung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte verwenden.
  2. Das Eigentum an allen Informationen bleibt bei uns. Auf unser Verlangen wird der Kunde alle Dateien, Dokumente und sonstigen Gegenstände, die Informationen verkörpern oder enthalten, an uns zurückgeben und, falls die Rückgabe nicht möglich ist, vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Informationen ist ausgeschlossen.
  3. Die Verpflichtungen nach Abs. 1. und 2. gelten nicht, soweit die Informationen
  • allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Kunde zu vertreten hat,
  • dem Kunden nachweislich bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder von ihm unabhängig entwickelt worden sind oder
  • dem Kunden von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt worden sind.
XII. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Salvatorische Klausel
  1. Gerichtsstand ist ausschließlich und für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Stand Oktober 2023

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